Impressum & Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Tischlerei Korsch S.L.
Polígono Elviria, Nave 6
29600 Marbella / Málaga
Tel./Fax: 951 310 754
Mob.: 655 946 941
eMail: info@korsch-tischlerei.com
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URHEBERRECHT
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werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen.
AGB
01. Geltungsbereich
(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich.
Entgegenstehende oder von den Verkaufsbedingungen abweichende
Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir
ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
(2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen
Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte
verwandter Art handelt.
02. Angebote und Vertragsabschluss
Die vom Besteller unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes
Angebot. Wir können dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch
Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder innerhalb dieser
Frist die bestellte Ware zusenden.
03. Überlassene Unterlagen
An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller
überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc.,
behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese
Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei
denn, wir erteilen dem Besteller unsere ausdrückliche Zustimmung.
Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von
§ 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.
04. Preise und Zahlung
(1) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten
unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich
Mehrwertsteuer in jeweiliger gültiger Höhe. Kosten der Verpackung
werden gesondert in Rechnung gestellt.
(2) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig
genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei
schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
(3) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis
innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung zu zahlen. Verzugszinsen
werden in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a.
berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt
vorbehalten.
(4) Übersteigt die vereinbarte Lieferzeit den Zeitraum von vier
Monaten ab Vertragsabschluss oder verzögert sich die Lieferung über
vier Monate ab Vertragsabschluss aus Gründen, die allein der
Besteller zu vertreten hat oder die allein in seinem Risikobereich
fallen, sind wir berechtigt, den am Tag der Lieferung gültigen Preis
zu berechnen. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 5% des auf der
Vorderseite bezifferten Kaufpreises, ist der Besteller berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Rücktrittsrecht entfällt, wenn
der Besteller es nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen, beginnend
mit dem Datum der Mitteilung des neuen Preises, ausübt.
05. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
Zur Ausübung eines Zurückhaltungsrechts ist der Besteller nur
insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen
Vertragsverhältnis beruht.
06. Lieferzeit
(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die
Abklärung aller technischen Fragen sowie die rechtzeitige und
ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.
Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten
(2) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft
sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns
insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger
Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche
bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen,
geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen
Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller
über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
(3) Wir haften im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche
Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe
von 3% des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15% des
Lieferwertes.
(4) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen
eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
07. Eigenturmsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur
vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag
vor. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der
Besteller sich vertragswidrig verhält.
(2) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht
auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln.
Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen
Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu
versichern (Hinweis: Nur zulässig beim Verkauf hochwertiger Güter).
Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat
der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen.
Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der
Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der
gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter
ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die
gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771
ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen
Ausfall.
(3) Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im
normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers
aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsweise tritt der Besteller
schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten
Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese
Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach der
Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur
Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere
Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt.
Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der
Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten
Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein
Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder
Zahlungseinstellung vorliegt. (4) Die Be- und Verarbeitung oder
Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets namens und
im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht
des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort.
Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen
verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im
Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen
bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt
für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise
erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist,
gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum
überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für
uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller
tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch
die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen
Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
(5) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf
Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu
sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
08. Gewährleistung und Mängelrüge
(1) Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser
die empfangene Ware auf Vollständigkeit, Transportschäden,
offensichtliche Mängel, Beschaffenheit und deren Eigenschaften
untersucht hat. Offensichtliche Mängel sind vom Käufer innerhalb von
4 Wochen ab Lieferung des Vertragsgegenstandes uns gegenüber zu
rügen.
(2) Der Besteller hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch
Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch
berechtigt, die Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur
mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der
Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller bleibt.
Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder
der Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller ausgeschlossen. Eine
Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als
fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir
die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Besteller nach
seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder
den Rücktritt vom Vertrag erklären.
(3) Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen
des Mangels kann der Besteller erst geltend machen, wenn die
Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung
verweigert haben. Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von
weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden
Bedingungen bleibt davon unberührt.
(4) Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der
nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an
Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder
vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertretern oder
unserer Erfüllungshilfen beruhen, für Schäden, die von der Haftung
nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden sowie für alle
Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Vertragsverletzungen sowie Arglist unserer gesetzlichen Vertreter
oder unserer Erfüllungshilfen beruhen. Soweit wir bezüglich der Ware
oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder
Haltbarkeitsgarantie abgegeben haben, haften wir auch im Rahmen
dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten
Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an
der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko
eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und
Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
(5) Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit
verursacht werden, sofern diese Fahrlässigkeit die Verletzung
solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die
Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist
(Kardinalspflichten). Wir haften jedoch nur, sofern die Schäden in
typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei
einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher
Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1-3
enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, sofern die Haftung
für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen
Erfüllungshilfen betroffen ist.
(6) Eine weitgehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur
des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere
Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die
persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter,
Vertreter und Erfüllungshilfen.
(7) Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab
Gefahrübergang. Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von
Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung
geltend gemacht werden.
09. Sonstiges
(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien
unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter
Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der
Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser
Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein
oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen
Bestimmungen hiervon unberührt.